Über den ehelichen Beischlaf

– aus einem handschriftlichen Gebetbuch eines Franziskaners um 1850.

In einem handschriftlichen Gebet- und Regelbuch eines Franziskaners, das ich bei Ebay versteigert habe, geschrieben gestochen scharf in weinzig kleiner Schriften, gibt es im Abschnitt Leitfaden zur Sponsalien-Aufnahme und zum Braut-Examen das Kapitel In Hinsicht der ehelichen Beiwohnung, was ist erlaubt, was nicht erlaubt.

Schauen wir uns einmal an, was ein Franziskanermönch über den ehlichen Beischlaf wissen musste:

 

a. Die eheliche Beiwohnung muß nach dem Rathe des heiligen Erzengels Michael mit großer Mäßigkeit betrieben werden. Den unmäßigen Genuß straft Gott mit zeitlichen Plagen und dergleichen. Eheleute setzen sich der Gefahr aus, verdammt zu werden. Die Sonn- und gebotenen Festtage, der Kommuniontag und der Vorabend desselben, die Feiertage und alle gebotenen Festtage, doch nur unter einer läßlichen Sünde, wie einige Morallehrer behaupten, sind Tage der Enthaltsamkeit. Eheleute gebrauchen die eheliche Beiwohnung die Woche höchstens 2–3 Mal und Gott belohnt ihre Enthaltsamkeit zeitlich und ewig.

b. Zur Zeit der monatlichen Reinigung ist die eheliche Beiwohnung untersagt …“